Das Konzept
Das ausführliche Rahmenkonzept des Projekts Housing-First-Fonds finden Sie hier.
Auszug aus der Rahmenkonzeption
Seit Jahren nimmt die Zahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten und betroffenen Menschen kontinuierlich zu. Menschen in prekären Lebenslagen – besonders Wohnungslose – über die traditionellen Wege an der Versorgung mit Normalwohnraum und an normalen Lebensverhältnissen partizipieren zu lassen, wird immer schwieriger.
Diese Entwicklung führte beim Paritätischen Landesverband NRW zu der Überlegung, ergänzend zu den im eigenen Verband organisierten und den bei konfessionellen Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege angegliederten Trägern der Hilfen in Wohnungsnotlagen, neue Wege zu erproben. Dabei soll es nicht um den Ausbau bereits bestehender Unterstützungsangebote gehen. Vielmehr soll im Rahmen des Modellvorhabens Wohnraumbeschaffung und wohnbegleitende Hilfen für wohnungslose Haushalte mit dem Housing-First-Ansatz verknüpft werden. Dieses Vorhaben fand auch beim Land NRW Anklang: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert die Durchführung des Projekts bis November 2020.
Mit dem Vorhaben des Paritätischen Landesverbandes NRW soll nun auch in Deutschland der Versuch unternommen werden, in größerem Umfang den Housing-First-Ansatz umzusetzen und zu erproben. Durch die Möglichkeit zum Ankauf von Wohnungen wird eine der entscheidenden Hürden zur Umsetzung des Konzepts, der Zugang zu dauerhaft gesichertem Normalwohnraum, überwunden.
Das Konzept sieht vor, dass im Verlauf von drei Jahren Projektlaufzeit, mehrere Träger der Wohnungslosenhilfe durch eine Spende in die Lage versetzt werden, den Erwerb von insgesamt bis zu 100 Wohnungen zu finanzieren und diese im Rahmen des Housing-First-Ansatzes Wohnungslosen mit komplexen Problemlagen zur Verfügung zu stellen. Ermöglicht wird dies durch eine großzügige Spende von Kunstwerken des Malers Gerhard Richter an fiftyfifty/asphalt. Durch den Erlös aus dem Verkauf, steht ein nennenswerter siebenstelliger Betrag zur Verfügung, der als Eigenkapital zum Erwerb von Immobilien durch Träger an unterschiedlichen Standorten in Nordrhein-Westfalen genutzt wird. Voraussetzung für die Teilnahme der Träger an dem Vorhaben ist die Bereitschaft, den Housing-First-Ansatz umzusetzen und zu erproben.
Bereitgestellt werden Finanzmittel, in der Regel 20 Prozent des erforderlichen Preises als Eigenkapitalersatz, für den Kauf von Wohnungen sowie die Übernahme der Kaufnebenkosten wie Notariat, Grunderwerbskosten und ggf. Maklergebühren, je nach Beurteilung des Einzelfalls. Die erforderliche Kaufsumme kann dann von den bezuschussten Trägern finanziert werden. Eine Finanzierungsberatung wird durch die Paritätische Geldberatung eG geleistet, die bei Bedarf mit Stellungnahmen und direkter Beteiligung die Verhandlungen mit Banken unterstützt.
Die zu gleichen Teilen von fiftyfifty und dem Paritätischen Landesverband NRW besetzten Projektsteuerungsgruppe entscheidet über die Mittelvergabe aus dem Fonds. Durch vertragliche und grundbuchgesicherte Verpflichtungen werden die begünstigten Träger zur Versorgung der Zielgruppe mit Wohnraum und zur Anwendung des Housing First-Ansatzes verpflichtet. Die im Vergabeverfahren ausgewählten Kooperationspartner werden während der Modellphase beraten, begleitet und bezüglich des Housing-First-Ansatzes qualifiziert. Dies umfasst finanzielle Fragen (Paritätische Geldberatung eG), Fragen der praktischen Umsetzung (fiftyfifty/asphalt) und der wohnbegleitenden Hilfen (externe Expertise), sowie Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit.